Warum der Zahn- und Kieferbereich relevant sein kann

Chronische Veränderungen im Zahn- oder Kieferbereich verlaufen häufig ohne Schmerzen oder offensichtliche Entzündungszeichen. Dennoch können sie bei empfindlichen Personen mit einer erhöhten Reaktionsbereitschaft des Körpers in Verbindung stehen.

Dazu zählen zum Beispiel:

- sogenannte „stille“ Entzündungsprozesse im Kiefer
- nicht mehr vitale (abgestorbene) Zähne
- individuelle Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Zahnmaterialien

Nicht jede Auffälligkeit ist behandlungsbedürftig. Entscheidend ist immer der Zusammenhang mit dem gesamten Beschwerdebild.

Wann eine umweltzahnmedizinische Mitbeurteilung in Betracht kommt

Die umweltzahnmedizinische Abklärung ist kein Standard für alle Patient:innen, sondern wird im Verlauf der Behandlung erwogen, insbesondere wenn:

  • Beschwerden trotz erster therapeutischer Schritte anhalten
  • sich eine erhöhte systemische oder mastzellassoziierte Reaktionslage zeigt
  • andere naheliegende Ursachen bereits berücksichtigt wurden

Wie läuft der Prozess ab?

Um spätere Schritte gut vorbereiten zu können, erfolgt die umweltzahnmedizinische Mitbehandlung strukturiert und indikationsgeleitet.

  1. Frühzeitige Vorbereitung
    Bereits im Verlauf der Behandlung kann es sinnvoll sein, ein Röntgenübersichtsbild des Kiefers (Orthopantomogramm, OPG) anfertigen zu lassen. Dies erfolgt über die eigene Zahnärztin / den eigenen Zahnarzt oder eine MKG-Praxis.
  2. Mitbringen zum Folgetermin
    Das OPG wird zu einem der nächsten Kontrolltermine im ZPSE mitgebracht (digital oder als Ausdruck). So liegt die Bildgebung bereits vor, falls eine weiterführende Bewertung sinnvoll wird.
  3. Optionales umweltzahnmedizinisches Screening
    Wenn es medizinisch sinnvoll erscheint und von der Patientin / dem Patienten gewünscht ist, kann das vorhandene OPG im Rahmen eines umweltzahnmedizinischen Screenings beurteilt werden. Dieses erfolgt in Kooperation mit der umweltmedizinisch spezialisierten Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie „MKG an der Ruhr“ (Dr. Dr. Jana Stränger). Die Beurteilung erfolgt als schriftliches ärztliches Konsil, mit besonderem Augenmerk auf mögliche stille Entzündungsprozesse, nicht vitale Zähne oder Hinweise auf materialbezogene Unverträglichkeiten.
    Kosten:
    Für gesetzlich versicherte Patient:innen erfolgt die Konsultation als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), gemäß GOÄ § 5 Absatz 3, in Höhe von 49 €.
    Für privatversicherte Patient:innen erfolgt die Abrechnung entsprechend der GOÄ.
    Das Screening ist freiwillig und dient ausschließlich der strukturierten Entscheidungsfindung im weiteren Behandlungsverlauf.
  4. Gezielte weitere Schritte
    Auf Basis der Fallkonsultation kann entschieden werden, ob und welche weiteren Maßnahmen sinnvoll sind, z. B.:
  • gezielte Material- oder Verträglichkeitstests
  • weiterführende umweltmedizinische Analysen
  • zahnmedizinische Empfehlungen oder Planung weiterer Schritte

​​​​​​​Unser Ziel

Die umweltzahnmedizinische Mitbehandlung dient dazu,

- mögliche zusätzliche Triggerfaktoren besser einzuordnen
- unnötige oder unspezifische Untersuchungen zu vermeiden
- therapeutische Entscheidungen nachvollziehbar und individuell zu treffen

Sie ist immer Teil eines gesamtmedizinischen, multimodalen Behandlungskonzepts und wird nur dann eingesetzt, wenn sie zum jeweiligen Beschwerdebild passt