Gerinnungssprechstunde

Wer kommt in die Gerinnungssprechstunde?

Die Gerinnungssprechstunde ist für Menschen mit einer Erkrankung des Blutgerinnungssystems oder bei Verdacht auf eine solche Erkrankung. Grundsätzlich kann eine Störung der Blutgerinnung in zwei Richtungen vorliegen:

  • Eine erhöhte Blutgerinnung kann zu einer Thrombophilie (Thromboseneigung) und in Folge zu einer Thrombose führen.
  • Eine verminderte Blutgerinnung kann verstärkte Blutungen verursachen. Man spricht dann von einer Blutungsneigung (Hämophilie).
     

Was sind häufige Anlässe für den Besuch in der Gerinnungssprechstunde?

Abklärung einer THROMBOSENEIGUNG

  • nach tiefer Beinvenenthrombose und/oder Lungenembolie
  • nach Thrombose an atypischer Lokalisation (z. B. Sinusvenenthrombose, Pfortaderthrombose)
  • bei Thrombosen/Lungenembolien in der Familie
  • bei arteriellen Verschlüssen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Augengefäßverschlüsse)
  • vor geplanter oraler Kontrazeption (Antibabypille) oder Hormonersatztherapie
  • vor geplanter Schwangerschaft/Kinderwunschbehandlung

Abklärung einer BLUTUNGSNEIGUNG

  • bei häufigen Hämatomen
  • Nasenbluten
  • bei bezüglich Blutungen auffälliger Eigen- und/oder Familienanamnese (z. B. von-Willebrand-Syndrom, Hämophilie A/B, seltene Gerinnungsfaktoren-Mängel)
  • vor operativen Eingriffen bei bekannter Blutungsneigung
  • bei neu aufgetretener Blutungsneigung
  • bei Blutungen unter antithrombotischen Medikamenten
  • bei Thrombozytopenie (z. B. ITP) oder Thrombozytopathie (angeboren/erworben)

Therapie mit ANTITHROMBOTISCHEN MEDIKAMENTEN

  • instabile Marcumartherapie
  • Wirksamkeitsüberprüfung einer Plättchenhemmung (z. B. ASS®, Plavix® bei Hochrisikopatienten)
  • Blutungskomplikationen unter Therapie mit antithrombotischen Substanzen
  • Wirksamkeitsüberprüfung von Antikoagulantien, z. B. Heparin, neue orale Antikoagulantien (z. B. Xarelto®, Eliquis®, Pradaxa®)
  • Überbrückung einer bestehenden Gerinnungshemmung vor Eingriffen/Operationen
  • Pharmakogenetik

Bitte mitbringen:   

  • eine Überweisung (Muster 6) Ihres Hausarztes oder eines Facharztes zur Mitbehandlung pro Quartal
  • Ihre Gesundheitskarte mit Foto
  • Vorbefunde, Arztbriefe, Medikamentenliste

Fallbeispiele für den Besuch der Gerinnungssprechstunde

Antikoagulation nach tiefer Beinvenenthrombose

Herr B. hat im Alter von 62 Jahren nach körperlicher Anstrengung (Gartenarbeit) eine Thrombose im Bereich der Kniekehle erlitten. Seitdem nimmt er Marcumar ein, möchte dies jedoch absetzen. Sein Hausarzt rät ihm hiervon jedoch ab. Herr B. möchte wissen, ob und welche Alternativen es zum Marcumar gibt. Der Hausarzt überweist Herrn B. zur Ursachenabklärung an einen Hämostaseologen und bittet um Mitbehandlung.

Abklärung einer Thromboseneigung bei Schwangerschaftskomplikationen

Frau S. hatte in der Vergangenheit zwei ungeklärte Fehlgeburten in der Frühschwangerschaft. Es besteht weiterhin Kinderwunsch. Zur Abklärung einer Thromboseneigung wird sie von der Frauenärztin zum Hämostaseologen überwiesen, der nach Abschluss der Untersuchungen eine Empfehlung gibt, ob und inwieweit eine Heparinprophylaxe in zukünftiger Schwangerschaft sinnvoll wäre.

Abklärung einer Butungsneigung

Bei Frau D. bestehen seit der ersten Regelblutung Hypermenorrhoen. In den letzten Monaten habe sich bereits ein behandlungsbedürftiger Eisenmangel entwickelt. Dem Hausarzt berichtet die Patientin, dass sie in der Kindheit häufig mit Nasenbluten zu tun hatte und dass sie schnell blaue Flecke bekomme, auch ohne sich zu stoßen. Er überweist die Patientin an eine Gerinnungspraxis zur Abklärung einer Blutungsneigung.

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