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Ihr Weg ins CBT
Wer kommt in die Gerinnungssprechstunde?
Die Gerinnungssprechstunde ist für Menschen mit einer Erkrankung des Blutgerinnungssystems oder bei Verdacht auf eine solche Erkrankung. Grundsätzlich kann eine Störung der Blutgerinnung in zwei Richtungen vorliegen:
Herr B. hat im Alter von 62 Jahren nach körperlicher Anstrengung (Gartenarbeit) eine Thrombose im Bereich der Kniekehle erlitten. Seitdem nimmt er Marcumar ein, möchte dies jedoch absetzen. Sein Hausarzt rät ihm hiervon jedoch ab. Herr B. möchte wissen, ob und welche Alternativen es zum Marcumar gibt. Der Hausarzt überweist Herrn B. zur Ursachenabklärung an einen Hämostaseologen und bittet um Mitbehandlung.
Frau S. hatte in der Vergangenheit zwei ungeklärte Fehlgeburten in der Frühschwangerschaft. Es besteht weiterhin Kinderwunsch. Zur Abklärung einer Thromboseneigung wird sie von der Frauenärztin zum Hämostaseologen überwiesen, der nach Abschluss der Untersuchungen eine Empfehlung gibt, ob und inwieweit eine Heparinprophylaxe in zukünftiger Schwangerschaft sinnvoll wäre.
Bei Frau D. bestehen seit der ersten Regelblutung Hypermenorrhoen. In den letzten Monaten habe sich bereits ein behandlungsbedürftiger Eisenmangel entwickelt. Dem Hausarzt berichtet die Patientin, dass sie in der Kindheit häufig mit Nasenbluten zu tun hatte und dass sie schnell blaue Flecke bekomme, auch ohne sich zu stoßen. Er überweist die Patientin an eine Gerinnungspraxis zur Abklärung einer Blutungsneigung.
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